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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines:

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch Klaus Gutwald mit dem Firmensitz in A-4060 Leonding, Larnhauser Weg 6/2/27.
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn Klaus Gutwald ihnen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.
  3. Mit der Abgabe/Absendung einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
  4. Aufträge an Klaus Gutwald, sowie Ergänzungen oder Änderungen solcher Aufträge bedürfen der Schriftform.
  5. Mehrere Auftraggeber haften für sämtliche Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand.
  6. Bei Sonderanfertigungen bzw. Bestellungen außerhalb unseres Sortiments setzen wir voraus, dass sich der Besteller über das Nichtbestehen von Schutzrechten Dritter vergewissert hat. Die Verantwortung über eine etwaige Verletzung übernimmt im Verhältnis zum Lieferer ausschließlich der Besteller. Eine Haftung des Lieferers für die Beachtung urheberrechtlicher Vorschriften oder einem Dritten zustehender Schutzrechte ist ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass seine bekannt gegebenen Daten von Klaus Gutwald zu Geschäftszwecken elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Preise:

  1. Die Preise gelten zuzüglich Versand- und Verpackungskosten ab Werk bzw. ab europäischem Lager . Alle durch den Versand entstehenden Spesen/Gebühren, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben trägt der Käufer.
  2. Die in elektronischen Medien , Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind soweit nicht im Einzelfall etwas anderes angegeben ist, stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
  3. Unser Angebot ist freibleibend und gilt für Auftraggeber aus Industrie, Gewerbe und Handel sowie für Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen.
  4. Irrtümer, Druck- und Satzfehler bleiben vorbehalten.
  5. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Österreich, aber exklusive Versandkosten.

Lieferung:

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch von uns ausgesuchte Paketdienste oder Speditionen bzw. auf dem elektronischen Weg und wenn nichts Anderes vereinbart ist geht die Sendung zu Lasten und Gefahr des Käufers.
  2. Klaus Gutwald haftet nicht für Ausfälle, Schäden und dergleichen welche durch Verschulden, Unterlassen, Nichterfüllen, Fehlliefern, Verspäten oder Anderes, ausgelöst durch Vorlieferanten, Frachtführer, Spediteure usw. entstehen .
  3. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  4. Voraussichtliche Lieferfristen werden dem Auftraggeber mittels Auftragsbestätigung mitgeteilt.
  5. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen nicht Einhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat.
  6. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist werden ausgeschlossen.

Zahlung:

  1. Sämtliche Rechnungen sind 5 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt eine entsprechende Information durch die Auftragsbestätigung an den Besteller.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Zahlungsverzug alle Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu ersetzen.
  3. Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, verzichtet der Auftraggeber darauf, seine Verbindlichkeiten gegen Klaus Gutwald mit Gegenforderungen aufzurechnen.

Gewährleistung und Schadenersatz:

  1. Der Auftraggeber hat Mängelrügen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware oder Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gilt entsprechendes ab Erkennbarkeit des Mangels, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung.
  2. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Eine angemessene Frist steht uns hiefür zur Verfügung. Der Ersatz von auf Mängel zurückführenden Ansprüchen auf entgangenen Gewinn und von Mangelfolgeschäden jeder Art wird ausgeschlossen.
  3. Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe und Beschaffenheit der Ware von Abbildungen oder Mustern sind manchmal unvermeidlich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
  4. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass allenfalls beigepackte Warnhinweise nicht von den jeweiligen Artikeln getrennt sondern dem Benützer gemeinsam mit der Ware ausgefolgt werden.

Sonstiges:

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
  2. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.
  3. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Traun vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Klaus Gutwald, Leonding.

Widerrufs und Rückgaberecht:

Rechtsgrundlagen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (§§ 918 - 921, 1168 Abs 2)
Konsumentenschutzgesetz (§§ 3, 5a - 5 j)

Gerechtfertiger Rücktritt bei Verzug des Vertragspartners

Wenn ein Partner seine Verpflichtung nicht fristgerecht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, gerät er in Verzug. Der Vertragspartner, der seinerseits vertragstreu und zur Leistung bereit ist, kann wählen, ob er weiterhin auf Erfüllung bestehen will oder zurücktreten will. Entscheidet er sich für die Erfüllung und trifft den Vertragspartner ein Verschulden, so kann er auch den Ersatz des Verspätungsschadens verlangen. Entscheidet er sich für den Rücktritt, so muss er dem Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung des Versäumten den Rücktritt erklären. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt der Vertrag als aufgehoben. Auch in diesem Fall muss der Säumige Schadenersatz leisten, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Wird die Leistung durch Verschulden eines Vertragsteils unmöglich, hat der andere Vertragspartner ebenfalls ein Rücktrittsrecht.

Versäumt der Vertragspartner bei sogenannten Fixgeschäften den Erfüllungszeitpunkt, bedarf es keiner Rücktrittserklärung und keiner Nachfristsetzung, um den Vertrag aufzulösen. Hier erlischt der Vertrag “automatisch”. Ein Fixgeschäft liegt vor, wenn es als solches vertraglich vereinbart ist (z.B. Lieferung fix am….) sowie wenn sich schon aus der Natur des Geschäftes ergibt, dass die verspätete Leistung für den Empfänger wertlos ist.

Der schuldhaft Säumige oder der ungerechtfertigt Zurücktretende wird schadenersatzpflichtig. Für die Höhe des Schadenersatzes ist das Verschulden ausschlaggebend: Bei nur leichter Fahrlässigkeit ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stünde, wenn das Geschäft erfüllt worden wäre. Bei grobem Verschulden ist auch der entgangene Gewinn zu ersetzen

Stornogebühr

Häufig vereinbaren die Vertragspartner vorweg eine Stornogebühr. Es handelt sich in der Regel um eine Vergütung, die ein Vertragsteil dem anderen für die Ausübung eines ihm vorbehaltenen Rücktrittsrechts verspricht (Reugeld). Der, der das Reugeld verspricht, kann also wählen, ob er den Vertrag erfüllen will, oder sich durch Bezahlung des Reugelds von der Erfüllungspflicht befreit. Eine Stornogebühr kann aber auch den Charakter einer Pönale (Vertragsstrafe) haben. Hier handelt es sich um einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall, dass einer der Vertragspartner schuldhaft seine Pflicht nicht oder verspätet erfüllt. Da es sich bei einer Pönale um eine Schadenersatz abgeltung handelt, fällt sie - mangels anderer Vereinbarung - nur bei Verschulden an. Vertragsstrafe und Reugeld unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Gerechtfertiger Rücktritt nach dem Konsumentenschutzgesetz

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben Konsumenten bei Haustürgeschäften. Konsumenten sollen durch diese Bestimmung vor einer Überrumpelung geschützt werden. Der Unternehmer, der bei ungebetenen Hausbesuchen Geschäftsabschlüsse tätigt, muss dem Verbraucher eine Urkunde ausfolgen, in der er diesen u.a. über sein Rücktrittsrecht belehrt. Ab Zukommen dieser Urkunde kann der Verbraucher ohne Darlegung besonderer Gründe binnen einer Woche den Rücktritt erklären. Diese Erklärung muss schriftlich ergehen. Bekommt der Verbraucher keine derartige schriftliche Belehrung ausgehändigt, endet sein Rücktrittsrecht erst einen Monat nach vollständiger Vertragserfüllung.

Weiters hat der Konsument ein Rücktrittsrecht, wenn maßgebliche Umstände, die bei Vertragsabschluss als wahrscheinlich dargestellt wurden, nicht eintreten, z.B.: Die Aussicht auf steuerliche Vorteile, Förderungen oder Kredite.

Seit 1.6.2000 gibt es ein weiteres Rücktrittsrecht für Konsumenten: Bei Fernabsatzgeschäften, d.s. Verträge, die ausschließlich ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien geschlossen werden, z.B. auf Grund Pressewerbungen mit Bestellschein, Ferngesprächen, Telekopie, Teleshopping, etc. kann ein Konsument binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) ab Warenzugang bei Kaufverträgen bzw. ab Vertragsabschluss bei Verträgen über Dienstleistungen zurücktreten. Kommt der Unternehmer seinen in § 5 d KSCHG geregelten Informationspflichten nicht nach, beträgt die Rücktrittsfrist 3 Monate. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor, z.B. für Spezialanfertigungen und verderbliche Waren.

Unternehmer haben keine vergleichbaren Rücktrittsrechte.

Gerechtfertigter Rücktritt bei Dauerschuldverhältnissen

Dauerschuldverhältnisse enden normalerweise durch Ablauf der Befristung oder Kündigung. Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen auch vorzeitig gelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn sich der andere Vertragspartner eines groben Vertrauensbruches schuldig macht.